Der Elternurlaub

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    In Belgien hat sowohl im Privatsektor als auch im öffentlichen Sektor jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, Elternurlaub in Anspruch zu nehmen.

    Elternurlaub ist ein thematischer Urlaub. Es handelt sich um eine spezifische Form der Vollzeit- oder Teilzeitlaufbahnunterbrechung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitsleistungen vollständig auszusetzen oder zu verringern, um sich um ihr(e) Kleinkind(er) zu kümmern.

    Der Arbeitnehmer kann sich für eine der folgenden Formen des Elternurlaubs entscheiden: 

    • Vollzeitelternurlaub: Jeder Vollzeit- oder Teilzeitarbeitnehmer kann die Erfüllung seines Arbeitsvertrags für einen Zeitraum von vier Monaten vollständig aussetzen. Der Zeitraum von vier Monaten kann nach Wahl des Arbeitnehmers in Monate aufgeteilt werden.
       
    • Halbzeiturlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer kann während eines Zeitraums von acht Monaten nur noch halbtags arbeiten. Der Zeitraum von acht Monaten kann nach Wahl des Arbeitnehmers aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von zwei Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.
        
    • 1/5-Elternurlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitsleistungen für einen Zeitraum von 20 Monaten in Form einer Verkürzung um ein Fünftel fortzusetzen. Dieser Zeitraum von 20 Monaten kann nach Wahl des Arbeitnehmers aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von fünf Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.
       
    • 1/10-Elternurlaub: Jeder Vollzeitarbeitnehmer hat das Recht, seine Arbeitsleistungen mit Zustimmung des Arbeitgebers für einen Zeitraum von 40 Monaten in Form einer Verkürzung um ein Zehntel fortzusetzen. Dieser Zeitraum von 40 Monaten kann aufgeteilt werden. Allerdings muss jeder Antrag sich auf einen Zeitraum von zehn Monaten oder einem Vielfachen dieser Zahl beziehen.

     

    Der Übergang von einer Form des Elternurlaubs zu einer anderen ist möglich. Hierbei entspricht ein Monat Vollzeitelternurlaub zwei Monaten Halbzeitelternurlaub, fünf Monaten 1/5-Elternurlaub und zehn Monaten 1/10-Elternurlaub.

    Das Recht auf Elternurlaub gilt pro Kind, das die Altersbedingungen erfüllt, für beide Elternteile individuell und sofern die zwei Elternteile den Elternurlaub in Anspruch nehmen können.

    Jeder Arbeitnehmer kann den Elternurlaub innerhalb eines Zeitraums, der ab der Geburt des Kindes beginnt und bis zu dessen 12. Lebensjahr geht, in Anspruch nehmen. Die Altersgrenze liegt jedoch bei 21 Jahren, wenn das Kind körperlich oder geistig behindert ist.

    Für den Anspruch auf Elternurlaub gibt es eine Dienstaltersbedingung. Tatsächlich kann der Arbeitnehmer dieses Recht auf Elternurlaub nur geltend machen, wenn er in den 15 Monaten, die dem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber vorausgehen, für einen Zeitraum von 12 Monaten (nicht unbedingt durchgehend) durch einen Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber gebunden war.

    Das Recht auf Elternurlaub besteht auch im Fall von Adoption.