Kollektives Arbeitsabkommen: Webanwendung

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    Ein kollektives Arbeitsabkommen (KAA) ist ein zwischen einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen und einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen oder einem oder mehreren Arbeitgebern abgeschlossenes Abkommen, in dem individuelle und kollektive Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Unternehmen oder in einem Beschäftigungszweig festgelegt und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt werden.

    Hinterlegung

    Um den rechtlichen Status eines KAA zu erhalten, muss das zwischen einer oder mehreren Arbeitnehmerorganisationen und einer oder mehreren Arbeitgeberorganisationen oder einem oder mehreren Arbeitgebern abgeschlossene Abkommen bei der Direktion Kanzlei der Generaldirektion der kollektiven Arbeitsbeziehungen des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung hinterlegt werden.

    Ein unterzeichnetes Originalexemplar des KAA kann

    • von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr bei der Direktion Kanzlei abgegeben werden;
    • per normaler Post oder per Einschreiben an folgende Adresse geschickt werden: Greffe de la Direction générale Relations collectives de travail, rue Ernest Blerot 1, 1070 Bruxelles;
    • online über die Webanwendung  "Dokumentenübertragung" hinterlegt werde.