Mindestlohn

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    Im belgischen Privatsektor sind Mindestlöhne nicht gesetzlich festgelegt. Wie in einigen anderen Ländern werden die geltenden Mindestlöhne gewöhnlich durch kollektive Arbeitsabkommen (KAA) festgelegt, die in den paritätischen Kommissionen (PK) abgeschlossen werden. Diese kollektiven Arbeitsabkommen werden in der Regel durch Königlichen Erlass für allgemeinverbindlich erklärt. Sie sind daher auf alle Arbeitnehmer in dem entsprechenden Sektor anwendbar.

    Die paritätischen Kommissionen (PK) sind offiziell eingerichtete Konzertierungs- und Verhandlungsorgane, die anerkannte Sozialpartner zusammenbringen. Sie setzen sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Eine der Hauptaufgaben dieser paritätischen Kommissionen besteht darin, kollektive Arbeitsabkommen abzuschließen, die Regeln und Bedingungen für die Beschäftigung einer Person in einem Sektor (z.B. Baugewerbe oder Gesundheitswesen) festlegen.

    Für die meisten Arbeitnehmer des belgischen Privatsektors legen diese sektoralen kollektiven Arbeitsabkommen fest, was sie mindestens verdienen sollten. Zu diesem Zweck gibt es sektorale Funktionsklassifikationen, Lohntabellen, eine Indexierungsformel zur Anpassung der Löhne an die Inflation und alle zwei Jahre werden Abkommen über künftige Lohnerhöhungen getroffen.

    Wenn das sektorale KAA einen Mindestlohn vorschreibt, darf der Einzelarbeitsvertrag keinen niedrigeren, wohl aber einen höheren Lohn vorsehen.

    Alle in den KAA erwähnten Mindestbeträge sind Bruttobeträge.

    Um den Nettolohn, d.h. den Betrag, den der Arbeitnehmer tatsächlich erhält, zu ermitteln, müssen vom Bruttolohn die persönlichen Sozialversicherungsbeiträge und der Berufssteuervorabzug abgezogen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die Zuweisung von Ersatzeinkommen und ergänzenden Leistungen verwendet. Der Berufssteuervorabzug ist die Steuer, die monatlich vom Lohn abgezogen wird.

    Garantiertes Durchschnittliches Monatliches MindestEinkommen (GDMME)

    Das Garantierte Durchschnittliche Monatliche MindestEinkommen (GDMME) des Nationalen Arbeitsrats ist die absolute Untergrenze für die Entlohnung. 

    Das GDMME unterscheidet sich vom monatlichen Mindestlohn. Tatsächlich enthält das GDMME bestimmte Beträge, die im Laufe des Jahres ausgezahlt werden. So wird z.B. eine Jahresendprämie oder ein dreizehntes Monatsgehalt berücksichtigt, um die Einhaltung des GDMME zu gewährleisten. 

    Der nationale Arbeitsrat (NAR) hat eine Reihe kollektiver Arbeitsabkommen über das Mindesteinkommen abgeschlossen. Auf der Website des Nationalen Arbeitsrates finden Sie die Texte all dieser kollektiven Arbeitsabkommen sowie einige Kommentare zu diesen KAA.

    Andere wichtige KAA des NAR enthalten Bestimmungen über gleiche Arbeitsentlohnung für Frauen und Männer, über Mindestlöhne für Personen mit Behinderung, über Indizes usw.

    Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unser Website in französischer oder niederländischer Sprache